Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit der Oldtimerversicherung und Punkte die man beim Oldtimer versichern wissen sollte.

Marktwert

Marktwert ist der gegenwärtige Wert des Fahrzeuges am Markt, das bedeutet für das Fahrzeuge würde aktuell der als Marktwert geschätzte Betrag beim An-bzw. Verkauf erzielt werden. Der Preis ist damit in der Regel der Preis der am Privatmarkt erzielt wird und ist somit MwSt-neutral.

Sollten Fahrzeuge seltener gehandelt werden oder sollten diese Fahrzeuge überwiegend gewerblich gehandelt werden, werden auch die Preise des Handels (Netto ohne MwSt), internationale Auktionsergebnisse sowie die internationale Marktsituation in die Ermittlung des Marktwertes mit ein.

Wiederbeschaffungswert

Wiederbeschaffungswert= Durchschnittspreise gewerbl. Handel incl. MwSt incl. Händlerspanne.

Die Differenz Marktwert zu Wiederbeschaffungswert kann schon mal bis 25 % ausmachen Der Begriff Wiederbeschaffungswert kommt aus dem Haftungsrecht (§ 249 BGB). Er errechnet sich nach der Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muß, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dabei ist der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Unfalls am freien Markt zu ermitteln. Es ist nur der Betrag relevant, der – auch unter Berücksichtigung der gewerblichen Handels (incl. MwSt) –dafür gezahlt werden müsste, eventuell bisher getätigte Restaurationskosten und sonstige Aufwendungen fließen in die Berechnung nicht mit ein.

Wiederaufbauwert

Beim Wiederaufbauwert wird berücksichtigt, dass die reinen Entstehungskosten für ein restauriertes Fahrzeug deutlich höher sind, als die in der Regel zu erzielenden durchschnittlichen Marktwerte. Dadurch kommt es zu einem Ausschluss des angemessenen Marktwertes und nur die reinen Entstehungskosten aufaddiert sowie die Anschaffung eines Basisfahrzeuges, welches sich einem restaurierungswürdigen Zustand befindet, hinzugerechnet. Dieser ermittelte Wert richtet sich folglich an den durchschnittlichen Stundensätzen, an den Kosten für Ersatzteile und die Restaurierungszeiten. Es kommt fast immer dazu dass diese Werte die üblichen Marktwerte überschreiten.

Wiederherstellungswert

Der Preis, den das Fahrzeug an Aufwendungen gekostet hat, um es in den jetzigen Zustand zu bringen (Restaurationskosten), zuzüglich des Fahrzeuggrundpreises (Anschaffungswert) nennt man Wiederherstellungswert. Die beleg-und sichtbaren Investitionen der Restauration ergeben die Differenz zum normalen Marktwert. Dieser Wiederherstellungswert ist besonders wichtig, wenn eine lange und aufwendige Restauration belegt werden soll. Die Marktsituation wird aber durch den Preis nicht abgebildet, da sich bei einem Verkauf die getätigten Aufwendungen nur selten finanziell abgleichen lassen.

 
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