Oldtimer
In Deutschland gelten Oldtimer als Fahrzeuge die mindestens 30 Jahre alt sind. Seien sie nun liebevoll in eigener Regie restauriert oder vielleicht schon in perfektem Zustand gekauft worden. Oldtimer sind Liebhaberstücke und sollten so auch behandelt werden und zwar nicht nur vom Besitzer sondern auch der Versicherungsschutz sollten diesen besonderen Fahrzeugen gerecht werden. Bei der Absicherung von Oldtimern sind diverse Besonderheiten zu berücksichtigten, die es beim normalen Auto nicht gibt.
So ist beim Versicherungsschutz zu berücksichtigen ob der Marktwert oder der Wiederbeschaffungswert versichert werden soll auch eine feste Entschädigung (Taxe) ist möglich.
Als Versicherungsmakler mit einem Schwerpunkt in der Versicherung von Oldtimern berücksichtigen wir die Besonderheiten beim Versicherungsschutz.