Versicherungsschutz für Oldtimer

Informationen zur Oldtimer KFZ Versicherung:

Haftpflichtversicherung

Die Oldtimer-Haftpflichtversicherung hat eine Versicherungssumme von 100 Mio € pauschal für Personen-, Sach und Vermögensschäden, wobei die Entschädigung je geschädigte Person maximal 8 Mio € beträgt.

Die Beitragsermittlung wird pauschal nach dem Baujahr ermittelt. Schadenfreiheitsrabatte haben in der Haftpflichtversicherung von Oldtimern keine Bewandnis.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkasko beinhaltet den Versicherungsschutz gegen Risiken wie Diebstahl, Raub, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm und Hagel sowie Glasbruch, aber auch Zusammenstoß mit Haarwild und mitwillige Beschädigung können hier mitversichert sein.

Vollkaskoversicherung

Neben dem Versicherungsschutz aus der Teilkasko sind auch Schäden aus selbstverschuldeten Unfällen mitversichert oder aus Unfällen bei denen derjenige, der Sie geschädigt hat Unfallflucht begeht und nicht ermittelt werden kann.

Allriskversicherung

Während in der Kaskoversicherung die Gefahren wie Feuer definiert sind für die Versicherungsschutz geleistet wird, ist es in der Allrisk-Deckung genau umgekehrt. Es sind grundsätzlich alle Gefahren versichert wie z.B. Motorschäden, Bruchschäden, Getriebeschäden bis auf die Gefahren die ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind wie z.B. Schäden durch Kriegsereignisse, Reparatur, alterbedingtem Verschleiß um nur ein paar zu nennen. Die Allrisk-Deckung stellt somit den in der Regel umfangreichsten Versicherungsschutz da.

Weitere Gefahren und zu beachtende Punkte

Grundsätzlich sollten Sie immer auch prüfen, ob Sie für folgende Risiken, Kosten Versicherungsschutz benötigen:

Weiterhin zu beachten:

 
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