Versicherungsschutz für Oldtimer
Informationen zur Oldtimer KFZ Versicherung:
Haftpflichtversicherung
Die Oldtimer-Haftpflichtversicherung hat eine Versicherungssumme von 100 Mio € pauschal für Personen-, Sach und Vermögensschäden, wobei die Entschädigung je geschädigte Person maximal 8 Mio € beträgt.
Die Beitragsermittlung wird pauschal nach dem Baujahr ermittelt. Schadenfreiheitsrabatte haben in der Haftpflichtversicherung von Oldtimern keine Bewandnis.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkasko beinhaltet den Versicherungsschutz gegen Risiken wie Diebstahl, Raub, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm und Hagel sowie Glasbruch, aber auch Zusammenstoß mit Haarwild und mitwillige Beschädigung können hier mitversichert sein.
Vollkaskoversicherung
Neben dem Versicherungsschutz aus der Teilkasko sind auch Schäden aus selbstverschuldeten Unfällen mitversichert oder aus Unfällen bei denen derjenige, der Sie geschädigt hat Unfallflucht begeht und nicht ermittelt werden kann.
Allriskversicherung
Während in der Kaskoversicherung die Gefahren wie Feuer definiert sind für die Versicherungsschutz geleistet wird, ist es in der Allrisk-Deckung genau umgekehrt. Es sind grundsätzlich alle Gefahren versichert wie z.B. Motorschäden, Bruchschäden, Getriebeschäden bis auf die Gefahren die ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind wie z.B. Schäden durch Kriegsereignisse, Reparatur, alterbedingtem Verschleiß um nur ein paar zu nennen. Die Allrisk-Deckung stellt somit den in der Regel umfangreichsten Versicherungsschutz da.
Weitere Gefahren und zu beachtende Punkte
Grundsätzlich sollten Sie immer auch prüfen, ob Sie für folgende Risiken, Kosten Versicherungsschutz benötigen:
- Schäden während der Durchführung von Transporten
- Kosten für die Unterbringung, wenn einer Weiterreise nicht mehr möglich ist
- Transport des Fahrzeuges zu nächsten Werkstatt, bzw. nach Hause
Weiterhin zu beachten:
- In welchen Ländern werden Sie fahren, die Versicherer unterscheiden sich in den versicherten Ländern.
- Prüfen Sie, ob der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet
- Eine Vorsorge für Preissteigerungen ist unbedingt zu empfehlen, sonst kann im Schadenfall die Versicherungssumme eventuell nicht ausreichen.
- Verzichtet der Versicherer auf die Höherstufung im Schadenfall
- Wieviele Kilometer darf mit dem Fahrzeug im Jahr gefahren werden und von welchem Nutzerkreis.
- Sind Gutachten zur Wertermittlung notwendig und wie umfangreich muss das Gutachten sein.
- Können Sammlungen günstiger versichert werden